Ein Kreuzsymbol Krankenhaus Elbroich

Entlassmanagement

Wir möchten, dass Sie im Anschluss an eine Behandlung genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen.

Entlassmanagement im Krankenhaus Elbroich

Wir möchten, dass Sie im Anschluss an eine Behandlung genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir Ihnen und Ihren weiterbehandelnden Ärzten für Fragen zur Verfügung.

Um den reibungslosen Übergang von der stationären Behandlung im Krankenhaus zu Anschlusstherapien sicherzustellen, hat der Gesetzgeber Krankenhäuser dazu verpflichtet, ein Entlassmanagement einzurichten. Im VKKD | Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf führen wir derzeit Schulungen durch, um den gesetzlichen Anforderungen an ein Entlassmanagement zu entsprechen. Hierbei werden u.a. folgende Regelungen getroffen:

  • Der Versorgungsbedarf wird vom Krankenhausarzt noch während des Aufenthaltes in der Klinik ermittelt
  • Bei entsprechendem Bedarf wird eine lückenlose Weiterbehandlung ermöglicht
  • Gesonderte „Entlasspläne“ mit Therapie- und Medikationsplänen werden erstellt
  • In begrenztem Umfang dürfen Krankenhausärzte Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen (auch häusliche Krankenpflege), um den Bedarf für bis zu sieben Tage nach Entlassung zu „überbrücken“
  • Bei allen Fragen werden Patienten ausführlich informiert und beraten.

Für alle Fragen die Weiterbehandlung betreffend kann es notwendig sein, dass wir Kontakt mit Ärzten, Therapeuten oder Kranken- sowie Pflegekassen aufnehmen müssen. Hierzu benötigen wir das schriftliche Einverständnis von Ihnen. Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ein Formular, dass Sie nach Prüfung bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeben.

Patienteninformation zum Entlassmanagement, Anlage 1a

Patienteninformation zum Entlassmanagement, Anlage 1b

Der VKKD arbeitet auf Grundlage des Datenschutzes. Vor der Weitergabe Ihrer Daten an Kranken- oder Pflegekassen sind wir jederzeit verpflichtet, uns schriftlich Ihr persönliches Einverständnis einzuholen.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne Ihren behandelnden Arzt oder den Sozialdienst an.